Für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Wohnungseigentums sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner. Von klein bis groß bieten wir eine individuelle Gestaltung des Verwaltervertrags.
Leistungsausschnitt
- Erstellen des Wirtschaftsplans
- Erstellen der Jahresabrechnung
- Erstellen der Bescheinigung gemäß EstG § 35a
- Vorbereiten, Einberufen, Durchführen und Protokollieren der Wohnungseigentümerversammlung
- Führen der Beschlussversammlung
- Zeitnahe Umsetzung der gefassten Beschlüsse
- Verwaltung der Gelder der Gemeinschaft auf einem separaten Treuhand- und Festgeldkonto
- Einzug und Überwachung der fälligen Wohngelder
- Regelmäßige Objektbegehung / Treffen mit dem Beirat
- Erfassen des Instandsetzungsbedarfs
- Einholen von Angeboten und Beauftragen von Handwerksleistungen
- Rechnungsprüfung und termingerechte Zahlungsabwicklung
- Einholen, Prüfen und Abschließen von Versicherungs- und sonstigen Verträgen für die Eigentümergemeinschaft
- Schriftverkehr mit Eigentümern und Dritten
- uvm.